Ehrenamtliche Schöffen gesucht

Schöffen wirken als ehrenamtliche Richter im Strafverfahren gegen Erwachsene und im Jugendstrafverfahren mit. Den Vorsitz in den Strafverfahren gegen Erwachsene und in den Jugendstrafverfahren führen Berufsrichter. Die Schöffen wirken gleichberechtigt in der mündlichen Verhandlung, bei der Beratung und Entscheidung mit. Sie haben damit keine geringere Verantwortung als die Richter.

Das Vorschlagsrecht für diese ehrenamtlichen Schöffen liegt bei den Gemeinden. Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Hügelland/Täler“ suchen daher Personen die zur Übernahme des Schöffenamtes bereit sind (zeitliche Inanspruchnahme bis zu 12 Sitzungstage pro Jahr).

Mehr Informationen dazu finden Sie hier: