EU-Umgebungslärmrichtlinie

Umsetzung der UE-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

Zwischenzeitlich wurde die 4. Runde der Lärmkartierung abgeschlossen. Im Rahmen der Kartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachten Lärmsituationen sowie die betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgebend für die sogenannte Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55dB (A) im sogenannten Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDEN) von 0:00-24:00Uhr und ab 50dB(A) im Nachtzeitraum (LNight) von 22:00-06:00Uhr. Für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Hügelland-Täler ergeben sich Betroffenheiten für die Gemeinden Eineborn, Ottendorf, Rausdorf, Renthendorf, Tautendorf und Tissa/Ulrichswalde. Die betreffenden Gemeinden sind gemäß Artikel 9 der Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Veröffentlichung der Lärmkarten zu informieren.

Unter dem Link „https://www.tlubn.thueringen.de/kd“ gelangt man auf die Startseite des Kartendienstes des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).