Information zur Bekanntmachung der Anhörung der Einwohnerschaft der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Hügelland/Täler“

zum Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Ge-meinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (DS 7/8231)

In Artikel 1 des zur Anhörung vorgelegten Gesetzentwurfs der Landesregierung werden für den Saale-Holzland-Kreis folgende Strukturänderungen vorgeschlagen:
§ 6 ThürGNGG 2024:

  • Die Gemeinde Unterbodnitz wird aus der Verwaltungsgemeinschaft „Hügelland/Täler“ ausgegliedert.
  • Die Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ wird um die Gemeinde Unterbodnitz erweitert.

Die Einwohner der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Hügelland/Täler“ haben in der Zeit
vom 1. August 2023 bis 15. September 2023 die Gelegenheit zur Einsicht- und Stellungnahme zum Gesetzentwurf.

Anhörungsberechtigt sind alle Einwohner der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemein-schaft „Hügelland/Täler“: Gemeinden Bremsnitz, Eineborn, Geisenhain, Gneus, Großbockedra, Karlsdorf, Kleinbockedra, Kleinebersdorf, Lippersdorf-Erdmannsdorf, Meusebach, Oberbodnitz, Ottendorf, Rattelsdorf, Rausdorf, Renthendorf, Tautendorf, Tissa, Trockenborn-Wolfersdorf, Tröbnitz, Unterbodnitz, Waltersdorf, Weißbach
Des Weiteren erhalten alle Anzuhörenden im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Gelegen-heit, sich zu folgenden Fragen zu äußern:


Frage 1:
Wie bewerten Sie das Verfahren zur freiwilligen Neugliederung?
Frage 2:
Wie bewerten Sie die Ziele der freiwilligen Neugliederung von kreisangehörigen Gemeinden?
Frage 3:
Wie bewerten Sie die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger im Verfahren zur freiwilligen Neugliederung?
Frage 4:
Wie bewerten Sie die finanziellen Anreize zur freiwilligen Neugliederung?
Frage 5:
Wie bewerten Sie die vorgesehene Verkürzung der Förderperiode um 2 Jahre?
(Anmerkung: siehe Artikel 3 des Gesetzentwurfs)


Stellungnahmen sind schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens, A15/0006:0005, an das
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Kommunalaufsicht
Im Schloss
07607 Eisenberg

zu richten. Den Stellungnahmen sind das Formblatt zur Datenerhebung nach § 5 Abs. 1 Thü-ringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz (ThürBetdokG) und die Einwilligung zur Übermittlung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach § 5 Abs. 1 ThürBeteil-dokG an den Thüringer Landtag beizufügen.
Bei Stellungnahmen, die nach dem 15. September 2023 (Posteingang beim Landratsamt) ein-gehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.

Die Unterlagen können in der Verwaltungsgemeinschaft „Hügelland/Täler“, Pfarrwinkel 10, 07646 Tröbnitz im Sitzungsraum 03/ Erdgeschoss zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag 8:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr


Die Bekanntmachung der Anhörung der Einwohnerschaft mit den Orten der Auslegung in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Hügelland/Täler“ erfolgt an den jeweiligen Verkündungstafeln der Gemeinden.
Zur Sicherung des Schutzes der in diesem Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten wird auf die beiliegende „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesetz-gebungsverfahren des Thüringer Landtags sowie zur Umsetzung des Beteiligtentransparenz-dokumentationsgesetzes (ThürBeteildokG)“ hingewiesen. Die Anlagen 2a, 2b sowie 2c sind Bestandteil der Bekanntmachung der Gemeinden.

Eisenberg, 26.07.2023
gez. Franke
Amtsleiterin