Personalausweis bzw. Reisepass beantragen

Informationen des Einwohnermeldeamtes
Bitte beachten Sie:

Bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • alter Ausweis bzw. Reisepass
  • Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch
  • 1 Passfoto aus neuerer Zeit
  • 22,80€ (bis 24 Jahre) bzw. 37,00 € für Personalausweis (ab 24 Jahre)
  • 37,50 € bzw. 60 € für Reisepass
  • 13 € für Kinderpass

Bei der Beantragung eines Kinderpasses wird immer Größe und Augenfarbe benötigt, ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind bei der Beantragung selbst unterschreiben (also Kind mitbringen). Bei gemeinsamen Sorgerecht, (Nachweis erforderlich) wird die Zustimmung beider Eltern benötigt.
Weitere Hinweise zum Ausweisdokumente fürKinder finden Sie hier!
(Quelle: Bundesministerium des Innern)

Mehr Informationen hier

Der neue Personalausweis ist da!

Wenn Sie ab dem 1. November 2010 einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat.

Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragstellers die Fingerabdrücke digital gespeichert.

Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen.

Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.

Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen.

Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.

Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.

Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.

Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren.

Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24jährigen sechs Jahre.

Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramts gern. Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung.

Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservice (Telefonnummer: 0180-1-33 33 33, Montag bis Freitag von 7-20 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden.