Wichtige Hinweise des Einwohnermeldeamtes zur Ausweispflicht
§1 Personalausweisgesetz
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Ab August 2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Ausweis Pflicht, das betrifft auch Kinder ab 6 Jahre
Der §1 Abs. 1 Satz 1 Personalausweisgesetz verpflichtet zum Besitz eines gültigen Ausweises (das kann auch ein gültiger Reisepass sein).
Es kommt immer wieder vor, dass Ausweise schon seit Jahren abgelaufen sind und auch kein gültiger Reisepass vorhanden ist. Somit kommt es zur Verletzung der Ausweispflicht, welche mit Verwarnungsgeld bzw. Bußgeld geahndet wird.
Ein Verwarnungsgeld wird ab dem 4. Monat der Ungültigkeit ausgesprochen. Beginnend mit 10,00 € bis 55,00 €.
Bei vorsätzlichem Handeln kann ein Bußgeld ausgesprochen werden.
Bitte prüfen Sie Ihre Ausweise auf Gültigkeit und kommen Sie rechtzeitig zur Neubeantragung.