Hinweise an Eltern bei der Ausstellung von Ausweisdokumenten für Kinder
Liebe Eltern
Sie haben für Ihr Kind/Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt wurde:
Ab August 2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Ausweis Pflicht, das betrifft auch Kinder ab 6 Jahre
Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Gültigkeit beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung ist immer für ein Jahr möglich, längstens bis zum 12. Lebensjahr. Eine Verlängerung kostet immer 6,00 €. Es ist immer ein aktuelles Lichtbild erforderlich.Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde:
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokumentes verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnte diese Gebühr allerdings eine gute Investition darstellen.
Für weiter Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung
Ihre Pass- und Ausweisbehörde